Ausflüge
Kontakt und AGB's
Rapid - Ausflüge
Christian Simoness
Curtiberg 103
8646 Wagen
christian@rapidausflug.com
055 - 212 91 70
Allgemeine Bestimmungen (AGB’s)
Fahrausweis des Lenkers
Jeder Lenker eines Rapids muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Passagiere auf dem Anhänger sind auf öffentlichen Strassen nicht erlaubt.
Versicherung des Fahrzeuges
Die Fahrzeuge sind haftpflichtversichert. Die Haftpflichtversicherung der Mobiliar übernimmt alle Kosten für Schadenersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen, wenn Personen oder Tiere verletzt oder getötet oder Sachen beschädigt oder zerstört wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit dem Fahrzeug gefahren sind oder ein Unfall verursacht wurde, während das Fahrzeug nicht in Betrieb war oder Sie gerade ein- oder ausgestiegen sind.
Die Fahrzeuge sind nicht kaskoversichert. Für Schäden am Fahrzeug, die durch die Nichtbefolgung von Anweisungen entstehen, haftet der Verursacher.
Versicherung des Lenkers
Der Lenker ist bei Rapid-Ausflügen nicht versichert und daher ist es Sache des Lenkers, sich gegen Unfall etc. selbst zu versichern. Eine Haftung diesbezüglich wird abgelehnt.
Durchführbarkeit des Ausfluges
Kann eine Fahrt infolge Schlechtwetter (Starkregen) nicht durchführt werden, gelten die gemachten Abmachungen als hinfällig. In einem solchen Fall ist keine Partei kostenpflichtig. Bei längeren Ausflügen gelten die Kosten auch dann als geschuldet, wenn die Fahrt früher als geplant abgebrochen wird.
Generell gilt das Obligationenrecht der Schweiz und die massgeblichen Gesetze und Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes.
Wagen, Februar 2021